Werbe SmsDer Bundesgerichtshof (BGH) prüft den Schutz vor nicht geforderter elektronischer Werbung. Das lässt die Verbraucher auf mehr Rechte zum Schutz gegen die meist lästige Werbung hoffen.

Ein aktueller Fall macht es deutlich, wie schwer es ist an den Sender der Werbung zu kommen. Der Kläger hat von einer Tochterfirma des Konzerns Telekom eine Werbe-SMS erhalten und wollte nun an Name und Anschrift des Senders gelangen. T-Mobile verwies jedoch auf das fragwürdige Unterlassungsklagegesetz. Dieses Gesetz besagt, dass nur Verbände ein Auskunftsrecht haben aber kein einzelner Bürger.

Der Verbraucherschutzsenat machte jetzt deutlich, dass sich auch Bürger gegen unerwünschte Werbung und unbestellte Ware wehren können müssten. Dies erweißt sich jedoch in den meisten Fällen als schwierig, da sich viele Unternehmen hinter Handy- und Faxnummern oder einer Internetadresse verstecken. Daher muss sich der Auskunftsanspruch der Verbraucher gegen die Post- oder Telekommunikationsanbieter richten. Bislang ist strittig, ob jetzt nur Verbände oder auch Bürger anspruch auf eine Auskunft haben.

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