WindowskeysMicrosoft will durchgreifen und hat eine Reihe von Produkt-Keys gesperrt. Wer unberechtigt Softwarelizenzen nutzt, wird abgestraft. Die Schlüssel wurden laut Microsoft aus größeren Volumenlizenzen herausgelöst. Der Softwarehersteller betont, dass man diese herausgelösten Lizenzen aber nur mit Zustimmung des Herstellers übertragen darf.

Volumenlizenzen im Visier. 
Ohne Genehmigung erwirbt der Käufer Nutzungsrecht und ist damit nicht richtig lizensiert. Durch Testkäufe und Kundeninformationen sei aufgefallen, dass offenbar eine Reihe solcher Lizenzen im Umlauf sind, sagte Microsoft. Bei verschieden Firmen seien identische Produktkeys verwendet worden. Weiterhin will der Konzern auch gefälschte Datenträger, unechte Handbücher, Echtheitszertifikate und illegale Lizenzurkunden verstärkt ins Visier nehmen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, im Zweifelsfall müssten die Software-Nutzer beweisen, dass sie die Lizenz rechtmäßig besitzen.
Man müsse belegen können an wen Microsoft die ursprünglichen Lizenzen vergeben habe und wie sie dann zu dem neuen Nutzer gekommen seien, wenn man eine gebrauchte Lizenz verwendet. Dabei verweist Microsoft auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München.

96 Prozent waren illegal.
Seine Lizenzberechtigung kann man mit deinem kostenlosen Service von Microsoft überprüfen lassen. In den neun Jahren seines Bestehens hätten Fachleute über 220.000 eingesandte und beschlagnahmte Produkte geprüft und 96 Prozent für illegal erklärt. Der Branchenverband Bitkom warnt vor Second-Hand-Lizenzen und fasst zusammen:

  • Einzelplatz-Software auf Datenträgern kann weiterverkauft werden
Erhält man  das PC-Programm auf einem original Datenträger wie CD und DVD, darf es weiterverkauft werden. Voraussetzung ist dafür, dass der bisherige Besitzer die Software von seinem Rechner entfernt hat.

  • Aufpassen bei Download-Software von Volumen-Lizenzen
Die Rechtslage bei Downloads aus dem Internet ist weniger klar. Für Volumen-Lizenzen für die Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer solch einen Lizenzvertrag hat, darf daraus  nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen vergeben.

  • Lizenzvertrag lesen und bei Bedarf nachfragen
Oft untersagt der Nutzungsvertrag den Weiterverkauf, also sollte man erst immer das Kleingedruckte prüfen. Weiterhin können sich Käufer auch bei dem Hersteller, dem Gebraucht-Händler oder dem Rechtsanwalt informieren. Vor allem sollte der Hersteller bestätigen, dass  gebrauchte Lizenzen übertragen werden dürfen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.