ArztDas bis zum 31. Dezember 2013 gültige "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" ist nun in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll Einsparungen von mindestens einer Milliarde Euro im Jahr bringen und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) beschleunigen.

So sollen Kundendaten beim Kontakt bei Ärzten, Zahnärzten und Kliniken in jedem Quartal aktualisiert werden,  vorausgesetzt Sie besitzen die e-Gesundheitskarte. Dieses System prüft ganz automatisch die Stammdaten der Karten auf Aktualität und ändert diese gegeben falls. Die Online-Anbindung der Praxis-EDV und der eGK-Lesegeräte ist für Ärzte nach wie vor freiwillig. Zur Überprüfung Verpflichtet sind nur Praxen und Krankenhäuser, die schon an das System angeschlossen sind.

Desweiteren wird in dem GKV-Änderungsgesetz eine erneute Frist, die eine Ausnahmeregelung beinhalte, bis zum 30. Juni 2011 verlängert. Diese berechtigt Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser Patientendaten nicht ausreichend geschützt zu externen Abrechnungsstellen zu übermitteln, welches vom Bundessozialgericht am 10. Dezember 2008 verboten wurde (AZ B6 KA 37/07 R). Die Sondergenehmigung hat den Hintergrund, dass allen Beteiligten Zeit gegeben werden soll, ein datenschutzsicheres Verfahren zu finden.